Der Alleinauftrag ist eine von insgesamt drei Möglichkeiten, mit denen Sie einen Immobilienmakler in Ihren Diensten beauftragen können. Im Regelfall stellt dieser zugleich die bestmögliche Wahl für beide Seiten dar, wobei auch die abgewandelte Form des qualifizierten Alleinauftrags in Frage kommt.
Wir beleuchten für Sie in diesem Beitrag die Unterschiede.
Bei einem einfachen Maklerauftrag haben Sie die Möglichkeit, unzählige Makler zu beauftragen, die allesamt die gleiche Immobilie für Sie vermarkten sollen. In der Praxis hat dieser jedoch starke Schwächen, denn für den Makler ist damit gar nicht klar, ob er jemals bezahlt wird, da am Ende nur der Makler die Provision erhält, dem tatsächlich auch die Vermittlung gelingt - alle anderen Makler gehen leer aus.
Getreu dem Motto "Viele Köche verderben den Brei", ist so eine Vermarktung weder üblich noch von Vorteil. Ihre Immobilie würde sich mitunter mehrfach hintereinander auf denselben Vermarktungsplattformen wiederfinden, wodurch sie das Stigma einer schwer zu vermittelnden oder problematischen Immobilie erlangt. Simultan wird keiner der involvierten Makler wirklich umfangreich für Sie tätig werden, denn wenn noch andere Makler mitmischen, wird der einzelne Makler mitunter nie bezahlt.
Der Alleinauftrag ist die weitaus bessere Lösung, denn da binden sich Makler und Kunde fest aneinander. Der Makler bekommt also von Ihnen das Recht, die Immobilie für einen gewissen Zeitraum exklusiv vermarkten zu dürfen. Gelingt ihm die Vermittlung nach Ihren Vorstellungen, haben Sie die Immobilie erfolgreich verkauft und der Makler erhält über die Provision seine Bezahlung für seine Arbeit.
Der qualifizierte Alleinauftrag funktioniert ebenso, nur ein Detail unterscheidet sich. Bei einem Alleinauftrag könnten Sie die Immobilie weiterhin privat weitervermitteln, wenn Sie beispielsweise plötzlich im Bekanntenkreis einen Käufer finden. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag hat nur noch der Makler das Recht, die Immobilie zu vermitteln.
Die Aussage: “Mein Nachbar X und Y hat ebenfalls Interesse” kann man als Makler ernst nehmen. Es hat sich aber in über 30 Jahren Erfahrung leider zu 100 % bewahrheitet, dass es sich a priori um die niedrigsten Angebote handeln wird. Sobald Sie die Vermarktung in professionelle Hände geben, ändern sich witzigerweise auch zu 100 % die Angebote “aus der Nachbarschaft”.
Es ist immer besser, mehr als ein bis zwei Angebote zu haben. Der finanzielle Background muss ohnehin heutzutage noch gründlicher gecheckt werden als früher.
Soll eine Immobilie korrekt vermarktet werden, nimmt das viel Zeit, Arbeit und Ressourcen in Anspruch. Es ist verständlich und logisch, dass der Makler all das nicht zum Nulltarif erledigen kann. Nur mit einem Alleinauftrag darf er sich daher bei erfolgreicher Vermittlung auch tatsächlich einer Bezahlung sicher sein. Das deckt dann auch die Kosten des Maklers für den Energieausweis, für die Ermittlung eines Sanierungsfahrplans und mehr von dem, was heute in einer Vermarktungsaktivität zielführend benötigt wird.
Außerdem ist damit zugleich sichergestellt, dass Kaufinteressenten nicht dutzende Male über Ihre Immobilie "stolpern" und diese das eingangs beschriebene Stigma gar nicht erst erlangt. Stattdessen haben Interessenten immer einen festen Ansprechpartner in dem jeweiligen Makler, der sich im Auftrag der Eigentümer um alles kümmert: vom Grundbuchauszug bis zum Sanierungskonzept und deren Förderungsmöglichkeiten. Käufer wollen hier klare Konzepte und Perspektiven. Erst wenn man den Gesamtkomplex finanziell eingrenzen kann, wird heutzutage noch viel Geld in die Hand genommen. Auch Banken benötigen klare Aussagen.
Vor diesem Hintergrund vermitteln wir die uns anvertrauten Immobilien typischerweise im Qualifizierten Alleinauftrag. Alles Weitere erläutern wir gerne im persönlichen Gespräch.